März 2016 Archiv

Die Arbeitsecke

Schlechte Nachrichten vom BFH gibt es wegen des Werbungskostenabzugs/ bzw. der Betriebsausgaben hinsichtlich der Aufwendungen für eine Arbeitsecke. Der Große Senat des BFH nun geurteilt, dass der anteilige Abzug der Kosten für einen teilweise als Arbeitszimmer genutzten Raum ausscheidet. Nach Ansicht des Gerichts können die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur dann geltend gemacht werden, wenn …

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