Schlagwort: Aufzeichnungspflichten

Kurzer Überblick über die Gewinnermittlungsarten für Ingenieure

Gewinnermittlungsarten Ingenieure und Vermessungsingenieure sind ausdrücklich im Katalog des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführt. Sie erzielen somit freiberufliche Einkünfte und sind damit nicht buchführungspflichtig. Das gilt auch, wenn sich mehrere Ingenieure zur gemeinsamen Berufsausübung zu einer Personengesellschaft zusammenschließen. Der Gewinn kann daher durch einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt werden. …

Weiterlesen

Psychologen/Psychotherapeut – Aufzeichnungspflichten

Psychologen/Psychotherpeuten ermitteln in der Regel ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG. Bei dieser Gewinnermittlungsart besteht keine Buchführungspflicht. Gleichwohl können sich besondere Aufzeichnungspflichten ergeben. Verzeichnisse sind bei Anschaffungen von Wirtschaftsgütern für das Anlagevermögen zu führen. Das Verzeichnis ist zwingend für die Inanspruchnahme von Abschreibungen, Sonder-AfA, erhöhter AfA, degressiver AfA zu führen. Ein Verzeichnis ist …

Weiterlesen