Schlagwort: BFH

Kosten für berufliche Erstausbildung bzw. Erststudium sind vorweggenommene Werbungskosten

Kosten für die berufliche Erstausbildung bzw. das Erststudium können Werbungskosten sein, selbst wenn die Ausbildung direkt im Anschluss an den Schulabschluss absolviert wird. Dies hat der BFH im Falle einer Medizinstudentin und eines Piloten entschieden. Aus § 12 Nr. 5 EStG folgt kein generelles Abzugsverbot derartiger Kosten.

Zinsen auf Steuererstattungen sind steuerfrei

Mit Urteil vom 15.6.2010, VIII R 33/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung zu Steuererstattungszinsen aufgegeben. Bisher waren die Zinsen aus der Steuererstattung (§ 233a AO) bei der Einkommensteuererklärung anzugeben und wurden versteuert.  Allerdings gilt dies nur für Zinsen aus der Einkommensteuererstattung.