In der Rechnung muss entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers angegeben werden. Eine sog. „Wv“-Nummer (Wiedervorlage-Nummer), die das Finanzamt verwendet, bevor es eine Steuernummer zuteilt, genügt dazu nicht. Besonderheiten gelten für Rechnungsaussteller, die sowohl im eigenen Namen Leistungen erbringen (sog. Eigengeschäft) als auch in fremdem Namen und für fremde Rechnung Umsätze vermitteln …
Schlagwort: Rechnung
Jul 19
EU-Ministerrat beschließt Vereinfachung bei elektronischen Rechnungen
Der Ministerrat der EU hat nun am 13.07.2010 Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive 2006/112/EC beschlossen. Es wird den Beteiligten überlassen, wie sie die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung sicherstellen. Dabei wird nicht zwischen elektronischen Rechnungen und Rechnungen auf Papier unterschieden. Alle Verfahren sind zulässig, die den Zusammenhang zwischen einer Rechnung und der Lieferung von Waren …
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