Der Ministerrat der EU hat nun am 13.07.2010 Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive 2006/112/EC beschlossen. Es wird den Beteiligten überlassen, wie sie die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung sicherstellen. Dabei wird nicht zwischen elektronischen Rechnungen und Rechnungen auf Papier unterschieden. Alle Verfahren sind zulässig, die den Zusammenhang zwischen einer Rechnung und der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zuverlässig herstellen. Die bislang verpflichtend vorgeschriebene digitale Signatur beziehungsweise das EDIFACT-Verfahren wird nur noch bespielhaft genannt.
Jul 19
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