21. Juli 2010 Archiv

Beschäftigung von Studenten in den Semesterferien/ kurzfristige Beschäftigung

In den Semesterferien sind Studenten unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Höhe des Arbeitsentgelts komplett von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Rentenversicherungsversicherungspflicht besteht dagegen weiterhin. Es sei denn, es handelt sich um eine „kurzfristige Beschäftigung“. Eine „kurzfristige Beschäftigung“ liegt vor, wenn die Tätigkeit im Voraus vertraglich oder nach ihrer Eigenart zeitlich auf nicht …

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