Schlagwort: § 233a AO

Zinsen auf Steuererstattungen sind steuerfrei

Mit Urteil vom 15.6.2010, VIII R 33/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung zu Steuererstattungszinsen aufgegeben. Bisher waren die Zinsen aus der Steuererstattung (§ 233a AO) bei der Einkommensteuererklärung anzugeben und wurden versteuert.  Allerdings gilt dies nur für Zinsen aus der Einkommensteuererstattung.