Kategorie: Einkommensteuer

Spenden für Pakistan

Die steuerliche Absetzbarkeit für die Hochwasseropfer in Pakistan soll vereinfacht werden.  Auch ohne Bescheinigung der jeweiligen Hilfsorganisationen sollen Spenden über 200,00 Euro von der Einkommensteuer abziehbar sein. Sofern die Bundesländer zustimmen, wird die Regelung rückwirkend für ein halbes Jahr seit Beginn der Katastrophe gelten.