Schlagwort: Partnerschaft

Darf sich ein Freiberufler mit anderen zusammentun?

Ja, allerdings nur mit anderen Freiberuflern. Sie können eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Die Gesellschaft darf neben den freiberuflichen keine weiteren gewerblichen Einkünfte erzielen. Für die gewerblichen Einkünfte ist auf jeden Fall eine eigene Gesellschaft zu gründen.