Aufgrund des BFH Urteil (Az: VIII R 10/09 und VIII R 14/09) unterliegen die Einkünfte von sogenannten Berufsbetreuern nicht der Gewerbesteuer. In den entschiedenen Fällen hatte das Finanzamt die Einkünfte von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig waren, und die Einkünfte einer Volljuristin, die als Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger agierte, als Einkünfte aus …
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