13. September 2010 Archiv

Miete für eine Ersatzwohnung als außergewöhnliche Belastung

Kann ein Mieter seine Wohnung vorübergehend nicht nutzen, weil das Bauamt dies wegen akuter Einsturzgefahr untersagt, so stellen die Aufwendungen für eine ersatzweise gemietete Wohnung außergewöhnliche Belastungen dar. (BFH, Urteil vom 21.04.2010 – VI R 62/08)