Juni 2011 Archiv

Darf sich ein Freiberufler mit anderen zusammentun?

Ja, allerdings nur mit anderen Freiberuflern. Sie können eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Die Gesellschaft darf neben den freiberuflichen keine weiteren gewerblichen Einkünfte erzielen. Für die gewerblichen Einkünfte ist auf jeden Fall eine eigene Gesellschaft zu gründen.

Freiberufler – brauche ich einen Gewerbeschein?

Aus aktuellem Anlass: Ein Freiberufler braucht nie einen Gewerbeschein zu beantragen. Falls doch einer beantragt wurde, bitte sofort stornieren oder abmelden. Das Finanzamt bekommt von der Gewerbeanmeldung Kenntnis und ordnet sie zunächst zu Unrecht als Gewerbetreibender ein.