Während bislang zum Arbeitszimmer galt, dass es möglichst ohne jeden privaten Einfluss gehalten werden solle (keine privaten Gegenstände oder gar eine Schlafcouch darin, abgetrennter Raum, kein Durchgangszimmer etc. pp.) scheint sich dies nun aufzuweichen. Anlehnend an den Beschluss des Bundesfinanzhofs zu gemischt veranlassten Reisekosten hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln in einem Einzelfallurteil nun …
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