Der Umsatzsteuersatz auf Pferde von derzeit 7 % soll ab dem 1 Juli 2012 auf 19 % steigen. Dies betrifft sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe von Pferden. Aufgrund eines EuGH-Urteils wurde die Erhöhung notwendig. Schätzungen gehen von Mehreinnahmen von 10 Mio. Euro pro Jahr für den Fiskus aus. (Quelle Bundestag Nr. 043 vom 25.1.2012)
Januar 2012 Archiv
Jan 11
Kleinunternehmergrenze bei privater PKW-Nutzung
Der BFH hat entschieden (V R 12/11, 15.09.2011), dass im Falle der 1%-Regelung die private Mitnutzung eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten PKW nicht umsatzsteuerbar sei. Geklagt hatte eine Hausverwalterin, die nach § 19 UStG bislang Kleinunternehmerin war und die nach dem Verständnis des Finanzamtes durch die private PKW-Nutzung über die Umsatzgrenze von 17.500 Euro in die …
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