6. Juni 2013 Archiv

Ehegattensplitting jetzt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. So das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August geändert werden. Hilfsweise können …

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Welche Kosten können sie als Kinderbetreuungskosten absetzen?

Sie können Aufwendungen absetzen, die Ihnen für die Betreuung Ihres Kindes entstehen. Gleichgültig ist dabei, ob Sie Ihr Kind in eine Betreuungseinrichtung (Kindertagesstätte/-garten und Ähnliches) bzw. zu einer Tagesmutter bringen, oder ob eine Betreuungsperson zu Ihnen nach Hause kommt. Abziehbar sind die Kosten für die entsprechenden betreuenden Dienstleistungen, nicht jedoch für Sachleistungen wie z. B. …

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