Soweit Therapeuten sich im Bereich des erlernten Berufs betätigen, sind sie freiberuflich tätig und üben kein Gewerbe aus. In der jüngsten Zeit sind etliche Berufsträger aus wirtschaftlichen Gründen gehalten, neben der freiberuflichen Tätigkeit auch gewerbliche Tätigkeit durch Leistungserbringung (Unterrichtung in Gymnastik, Aerobic, Fitness etc.) oder durch Abgabe von Waren (Verkauf von Ruhewohlkissen, Büchern etc.) anzubieten. …
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