Rechtslage bis 31. Dezember 2009 und Änderung ab 1. Januar 2010 ■ Rechtslage bis 31. Dezember 2009 Werden Be- und Verarbeitungen an beweglichen Gegenständen, wie zum Beispiel Reparaturen im Ausland vorgenommen, unterfielen diese Leistungen aufgrund der bis 31. Dezember 2009 geltenden Regelungen der Umsatzbesteuerung am Ort der Tätigkeit. Wurde also eine Maschine in Frankreich von einem …
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