Die Schriftsteller gehören zu den Katalogberufen im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 ESTG, d.h. sie erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Gleichwohl gibt es mitunter Abgrenzungsprobleme. Hier einige Urteile zu Gunsten der Schriftsteller: Das Verfassen eines Börsenbriefes unter Berücksichtigung der technischen Aktien- und Devisenmarktanalyse und dem anschließenden Selbstvertrieb am Abonnenten über das Internet. …
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