Das Steuervereinfachungsgesetz war Streitthema zwischen Bund und Ländern, am 31.08. hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Gestern abend verständigte man sich auf einen Kompromiss, hier die wichtigsten Änderungen: wie vorgesehen wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach §9a EStG von 920,00 EUR auf 1.000 EUR angehoben Kinderbetreuungskosten; Verzicht auf die persönlichen Anforderungen bei den Eltern; §§ 9c und …
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