Steuervereinfachungsgesetz 2011 – Einigung im Vermittlungsausschuss

Das Steuervereinfachungsgesetz war Streitthema zwischen Bund und Ländern, am 31.08. hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.

Gestern abend verständigte man sich auf einen Kompromiss, hier die wichtigsten Änderungen:

  • wie vorgesehen wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach §9a EStG von 920,00 EUR auf 1.000 EUR angehoben
  • Kinderbetreuungskosten; Verzicht auf die persönlichen Anforderungen bei den Eltern; §§ 9c und 10 EStG
  • Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder
  • Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung, §14 UStG
  • Verzicht auf Totalüberschussprognose bei Vermietungsfällen mit verbilligter Wohnraumüberlassung
  • Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale
  • Gebühren der Verbindlichen Auskunft: Einführung einer Bagatellgrenze
  • gesetzliche Fiktion einer Betriebsfortführung in Fällen der Betriebsverpachtung, -unterbrechnung
  • Möglichkeit der Abgabe von Einkommensteuererklärungen für 2 Jahre zusammen, §25a EStG

Hier gehts zum Gesetzentwurf.

Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an!

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