Das Steuervereinfachungsgesetz war Streitthema zwischen Bund und Ländern, am 31.08. hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.
Gestern abend verständigte man sich auf einen Kompromiss, hier die wichtigsten Änderungen:
- wie vorgesehen wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach §9a EStG von 920,00 EUR auf 1.000 EUR angehoben
- Kinderbetreuungskosten; Verzicht auf die persönlichen Anforderungen bei den Eltern; §§ 9c und 10 EStG
- Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder
- Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung, §14 UStG
- Verzicht auf Totalüberschussprognose bei Vermietungsfällen mit verbilligter Wohnraumüberlassung
- Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale
- Gebühren der Verbindlichen Auskunft: Einführung einer Bagatellgrenze
- gesetzliche Fiktion einer Betriebsfortführung in Fällen der Betriebsverpachtung, -unterbrechnung
- Möglichkeit der Abgabe von Einkommensteuererklärungen für 2 Jahre zusammen, §25a EStG
Hier gehts zum Gesetzentwurf.
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