Häusliches Arbeitszimmer

Update 13.08.2010:
Das Bundesfinanzministerium hat mit einem BMF-Schreiben auf das kürzliche ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum häuslichen Arbeitszimmer reagiert. Fazit: Bis zur endgültigen Regelung durch den Gesetzgeber ergehen die Steuerbescheide ab 2007 mit einem Vorläufigkeitsvermerk. (BMF vom 22. Juli 2010)

Auch wenn das Büro nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt, können die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Ein Lehrer hatte geklagt. Zur entscheiden war eine Vorlage des Finanzgerichts Münster. Allerdings, das Urteil betrifft nur Fälle bei denen kein anderer Arbeitsplatz vorliegt. Liegt ein weiterer Arbeitsplatz vor, findet das Urteil keine Anwendung.

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.