Eine Frage der Selbständigkeit/ Abgrenzung zur Arbeitnehmertätigkeit

Zunächst sollte man sich folgende Fragen beantworten: bin ich von den Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort abhängig. Bin ich in den Betrieb meines Auftraggebers eingegliedert. Könnte ich für den Auftrag auch einen Subunternehmer beauftragen. Wie ist mein unternehmerisches Auftreten im Markt. Auch wenn ein Kriterium zutrifft, kann trotzdem Selbständigkeit vorliegen. Der Selbständige hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin zu stellen. Hier wird verbindlich festgestellt, dass keine sovzialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.

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