Eine mögliche Gehaltserhöhung kann auch aus einem monatlichen Fahrtkostenzuschuss bestehen. Der Fahrtkostenzuschuss ist für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei, wenn er nicht höher als der Betrag ist, den er in seiner Einkommensteuerklärung als Werbungskosten absetzten könnte.
Beispiel: AN fährt täglich mit dem PKW 15 Kilometer zur Arbeit. Der Arbeitgeber kann ihm einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss von 82,50* Euro überweisen. (*Berechnung: 220 Arbeitstag x 15 Kilometer x 0,30 Euro / 12 Monate = 82,50 Euro. Für den Arbeitnehmer ist die Betrag steuer und sozialversicherungsfrei, der Arbeitgeber versteuert diesen Betrag pauschal mit 15 % zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuer. Unterm Strich spart der Arbeitgeber auch, Sozialabgaben werden auf diesen Zuschuss nicht fällig.
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