Elektronische Abgabe von Steuererklärungen

Während Unternehmer schon länger verpflichtet waren, bestimmte Steueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung), war dies für die Abgabe der Jahreserklärung bisher nicht nötig.

Ab dem Besteuerungsjahr 2011 ändert sich dies. Elektronisch abgegeben werden müssen nun auch folgende Jahreserklärungen:

  • Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerbürger Gewinneinkünfte erzielt (das sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit)
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

 

Die betrieblichen Steuererklärungen müssen im Gegensatz zur Einkommensteuererklärung zudem authentifiziert übermittelt werden (erledigen wir für Sie).

 

Die elektronische Abgabe von Bilanzen ist hingegen erst ab dem Besteuerungsjahr 2012 nötig.

 

Siehe hierzu auch die Pressemeldung der OFD Koblenz.

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