Bundesverwaltungsgericht: Teilaustritt aus der Kirche nicht möglich

Ein Katholik begehrte vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilaustritt aus der katholischen Kirche. ZIel war es sich von der Kirchensteuer befreien zu lassen, während er die Vorteile der Kirche weiter in Anspruch nehmen wollte (Kommunion, Einsegnung etc.).

Der Kirchenrechtler scheiterte jedoch mit seiner Klage.

Lt. Wikipedia sind rd 30% der deutschen Bevölkerung katholisch (rd. 24 Mio Menschen), insofern kommt diesem Urteil durchaus grundsätzliche Bedeutung zu.

Dabei ist die Kirchensteuer in der deutschen Form nicht selbstverständlich. In Italien kann bspw. der Steuerpflichtige entscheiden, ob seine Kirchensteuer an die Kirche geht oder einem sozialen Zweck zugute kommt, in diversen Ländern gibt es gar keine Kirchensteuer.

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