Lohnsteuerkarte 2013

Ab 01.01.2013 können Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen. Für den Arbeitgeber verpflichtend wird dies allerdings erst ab 2014. Es kann also noch geübt werden.

Wichtig für den Arbeitnehmer:

Die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 müssen neu beantragt werden. Falls die Freibeträge aus 2012 übernommen werden sollen, reicht ein einfacher Antrag. Wollen Sie erstmals einen Freibetrag oder einen höheren erhalten, dann füllen Sie bitte den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2013“ aus. Die Anträge sind bis spätestens 30.11.2013 beim Finanzamt  zu stellen. 

Erfolgt dies nicht können die Vergünstigungen erst im Rahmen der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2013 in 2014 geltend gemacht werden.

 

© Minerva Studio - Fotolia.com

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