Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 1. Januar 2013

Derzeit versendet die Finanzverwaltung Schreiben direkt an alle Steuerbürger, die Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Lohnsteueranmeldungen abgeben müssen. In diesen wird darauf hingewiesen, dass die Voranmeldungen ab 2013 authentifiziert, d.h. mit einem elektronischen Sicherheitszertifikat versehen, übermittelt werden müssen.

Alle unsere Mandanten, für die wir die Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen erstellen, müssen nichts unternehmen, da wir die Steueranmeldungen mit einem eigenen Zertifikat übermitteln.

Diejenigen, die diese Anmeldungen selbst übermitteln, registrieren sich bitte zeitnah im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Die Registrierung erfolgt in mehreren Stufen und dauert bis zu 2 Wochen. Es werden mehrere Arten der Registrierung angeboten, für die meisten Mandanten sollte das kostenlose „ElsterBasis“ ausreichen. Hierbei wird das Zertifikat als Datei auf dem Computer gespeichert.

Folgende Schritte sind für die Registrierung notwendig:

  1. Prüfung der Systemvoraussetzungen und Registrierung auf dem ElsterOnline-Portal
  2. Klicken des Aktivierungslinks auf der hinterlegten Emailadresse
  3. Nun wird Ihnen ein Aktivierungscode per Post zugesandt. Mit diesem und Ihrer Aktivierungs-ID (siehe letzte Mail von ElsterOnline) können Sie die Registrierung abschließen.

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