30. November 2012 Archiv

Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 1. Januar 2013

Derzeit versendet die Finanzverwaltung Schreiben direkt an alle Steuerbürger, die Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Lohnsteueranmeldungen abgeben müssen. In diesen wird darauf hingewiesen, dass die Voranmeldungen ab 2013 authentifiziert, d.h. mit einem elektronischen Sicherheitszertifikat versehen, übermittelt werden müssen. Alle unsere Mandanten, für die wir die Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteueranmeldungen erstellen, müssen nichts unternehmen, da wir die Steueranmeldungen mit einem …

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