Befreiung der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen

Neues BMF: IV D 3 – S 7346/12/10002
Der Unternehmer braucht keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000,00 Euro betragen hat. In begründeten Einzelfällen unterbleibt die Befreiung. Z. B. bei nachhaltiger Veränderung in der betrieblichen Struktur oder wenn der Steueranspruch gefährdet oder im laufenden Jahr mit einer wesentlich höheren Steuer zu rechnen ist.

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