9. August 2013 Archiv

Welche Unternehmen müssen die Künstlersozialabgabe zahlen?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, zur Abgabe der Künstlersozialabgabe verpflichtet (§ 24 Abs. 2 KSVG). „Für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen“ bedeutet dabei, dass die künstlerische oder publizistische Leistung mit dem Zweck des Unternehmens …

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