Ein Arbeitnehmer kann unter Umständen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch dann die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten geltend machen, wenn er gar keine Aufwendungen hierfür hatte. Von den sich danach ergebenden Werbungskosten sind aber steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers abzuziehen. Hintergrund: Bei einer doppelten Haushaltsführung können u. a. wöchentliche Familienheimfahrten mit der Entfernungspauschale i. H. von …
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