Mai 2014 Archiv

Scheinselbständigkeit in der Physiotherapie

Das Problem der Scheinselbstständigkeit bedeutet keineswegs, dass es keine freien Mitarbeiter mehr gibt, aber die nachprüfbaren Anforderungen wurden drastisch erhöht. Die auf eine Scheinselbständigkeit hinweisenden Elemente sind nie abschließend festgelegt worden. Es besteht keine gesetzliche Regel. Die Rechtsprechung hat lediglich Kriterien zusammengestellt, bei deren Vorliegen oder überwiegendem Vorliegen auch nach wie vor von Scheinselbständigkeit ausgegangen …

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Amtliche Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung veröffentlicht

Wer eine Immobilie für Zwecke der Vermietung oder Verpachtung kauft, kann die Anschaffungskosten für das Gebäude im Wege der Abschreibung steuermindernd geltend machen. Wohlgemerkt kann man jedoch nicht den gesamten Kaufpreis steuermindernd ansetzen, sondern es muss eine Aufteilung auf Gebäude und Grund und Boden erfolgen. In der Praxis führt die Vorgehensweise dieser Aufteilung des Kaufpreises …

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Nachweis der Zwangs­läufigkeit von krankheits­bedingten Aufwendungen für einen Treppen­lift

Der BFH hat mit Urteil vom 06.02.2014 VI R 61/12 entschieden, dass die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift nicht durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen ist. Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als …

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