Arbeitszimmer? Abgetrennter Arbeitsbereich in der häuslichen Wohnung

Light interior with desk, chair and sofa. Modern room with white curtain and flooring.

Wird ein Bürobereich in der häuslichen Wohnung durch einen Raumteiler, einer offenen Galerie, durch ein Sideboard oder durch sonstige Gegenstände abgegrenzt, so entsteht kein Arbeitszimmer im Sinne § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG.

So der BFH in seinem Urteil v. 22.03. 2016 – VII R 10/12. Voraussetzung für ein Arbeitszimmer ist ein durch Wände und Türen abgeschlossener Raum.

Damit knüpft das Urteil an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27.7.2015 GrS 1/14.                     (siehe auch Blogbeitrag: Die Arbeitsecke)

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