Tipps zur Vermietung der eigenen Wohnung

babs0 BedAndBreakfastSign - banner symbol - bed and breakfast - 16zu9 g4099Wollen Sie ihre eigene Wohnung kurzfristig untervermieten, so sollten Sie einige Hinweise beachten.
Grundsätzlich erzielen Sie mit jeder entgeltlichen Vermietung der eigenen Wohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Allerdings können Einnahmen unter 520,00 € unversteuert bleiben. Wird die Einnahmensgrenze überschritten, so können Sie die Werbungskosten, z.B. anteilig Strom, Wohnungsmiete und Inserat abziehen.
Bei Arbeitnehmern gibt es eine Besonderheit. Sie sollten die Härteregelung nach § 46 Abs 3 i. V. m. § 70 EStDV prüfen. Liegen Ihre nach Abzug der Werbungskosten ermittelten Einkünfte z.B. unter 410,00 €, so müssen Sie keine zusätzlichen Steuern zahlen. Bis zu einer Grenze von 819,00 € wirkt sich die Härteregelung aus.

Umsatzsteuerlich ist meistens nichts zu beachten, da die Umsätze meistens unter 17.500,00 € liegen.
Aber Achtung:  Sollten Sie jedoch einer selbständigen Tätigkeit nachgehen und erzielen Sie damit umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, so unterliegen die Vermietungsumsätze ebenfalls der Regelbesteuerung. Der Steuersatz beträgt in diesem Fall 7 %.
Im Zweifelsfall sollten Sie bei Ihrem Steuerberater nachfragen.

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