Erholungsbeihilfen als steuer- und sozialversicherungsgünstige Zahlungen an Mitarbeiter Erholungsbeihilfen sind nicht steuerfrei, können aber vom Arbeitgeber mit pauschal 25% lohnversteuert werden, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn entrichtet werden. . Von Sozialversicherungsbeiträgen sind die Erholungsbeihilfen komplett befreit, so dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren. Erholungsbeihilfen können mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 25 v. H. lohnversteuert …
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