In der Bundesrepublik Deutschland wurden Kunstgegenstände als auch Sammlungsstücke regelmäßig nur mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert. Ab dem 01.01.2014 ändert sich dies jedoch. In der Änderung ist ebenfalls eine Anpassung an das Europarecht zu sehen. Zukünftig unterliegen insbesondere die Vermietungen von Sammlungsstücken und Kunstgegenständen, die Lieferungen von Sammlungsstücken und die Lieferungen von …
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