In der Bundesrepublik Deutschland wurden Kunstgegenstände als auch Sammlungsstücke regelmäßig nur mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert. Ab dem 01.01.2014 ändert sich dies jedoch.
In der Änderung ist ebenfalls eine Anpassung an das Europarecht zu sehen.
Zukünftig unterliegen insbesondere die Vermietungen von Sammlungsstücken und Kunstgegenständen, die Lieferungen von Sammlungsstücken und die Lieferungen von Kunstgegenständen durch gewerbliche (also wiederverkaufende) Kunsthändler dem vollen Steuersatz von aktuell 19 % Umsatzsteuer.
Lediglich die Lieferung von Kunstgegenständen, welche direkt durch den Urheber selbst erfolgt, kann noch zum ermäßigten Steuersatz von 7 % erfolgen. Gleiches gilt, wenn anstelle des Urhebers dessen Rechtsnachfolger als Lieferer auftritt.
Sep 26
Folgen Sie uns auf