Stornorechnungen

Stornorechnung vs Gutschrift - 3D
Gilt ab 30. Juni 2013
Werden Rechnungen storniert, so dürfen diese künftig nicht mehr als Gutschrift bezeichnet werden,
da das Gesetz sonst von einer umsatzsteuerlichen Gutschrift ausgeht und dem Empfänger der Gutschrift zu einer Umsatzsteuerschuld gemäß § 14c UStG zwingt. Daneben könnte man bei strenger Auslegung argumentieren, dass es sich erst gar nicht um eine Stornierung handelt und somit auch weiterhin der Rechnungsausteller die Umsatzsteuer schuldet.
Kaufmännische Gutschriften sind daher künftig als „Stornorechnung“, Belastungsanzeige“ oder „credit note“ zu bezeichnen.

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