Schlagwort: Optiker

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für eine Arbeitsbrille

Übernahme der Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille (SenFin) bei vorherige augenärztlicher Verordnung Beim Arbeitnehmer gehört der Vorteil aus der Übernahme der Kosten einer Bildschirmbrille durch den Arbeitgeber nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn nach dem Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung eine spezielle Sehhilfe* notwendig ist. Wird die Notwendigkeit durch einen Arzt bescheinigt, muss die ärztliche Verordnung vor Anschaffung …

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