Mit Urteil vom 15.7.2010 (Az. C-368/09) hat der EuGH darüber entschieden, ob es zu einer Rückwirkung des Vorsteuerabzuges bei korrigierten Rechnungen kommen kann. Derzeitige Rechtslage: wurde in einem Jahr der Vorsteuerabzug versagt und konnte die Rechnung berichtigt werden, so wurde die Vorsteuer erst wieder zum Zeitpunkt der Vorlage der berichtigten Rechnung gewährt. Dies führt in der Praxis dazu, dass das Finanzamt das …
Folgen Sie uns auf