Erbschaftsteuer – Homoehe

Mit Beschluss vom 21. Juni 2010 (Aktenzeichen 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07) beendet das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer. Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung nach dem Jahressteuergesetz 1997 vom 20. Dezember 1996 (BGBL I S- 2049)

Teile der Begründung: Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen als Ehepaare.

Die Benachteiligung bezieht sich auf den persönlichen Freibetrag bei Ehepaaren von 307.000,00 Euro, den Versorgungsfreibetrag von 256.000,00 Euro und die Steuerklasse I bei Ehepaaren.

Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember 2010 eine verfassungskonforme Neuregelung verkünden.

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