Gebundene oder in sich geschlossene Form? Ein in Papier geführtes Fahrtenbuch muss gebunden sein, damit kein unbemerkter Austausch von Blättern möglich ist. Nachträgliche Abänderungen, Streichungen und Ergänzungen müssen als solche kenntlich werden. >Hinweis<: Eine Loseblattsammlung von Papierblättern stellt daher kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dar. 1. Sind elektronisch geführte Fahrtenbücher erlaubt? Für elektronische Fahrtenbücher ist eine in …
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