Fortbildungs-und Seminarkosten sind bei Vorliegen der ausschließlich oder überwiegend freiberuflichen Notwendigkeit als Betriebsausgaben abzugsfähig. Auf Grund der geänderten Rechtsauffassung des BFH ist es mittlerweile möglich, ggf. gemischt veranlasste Fortbildungs-, Reise- und Seminarkosten in abziehbare Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der betrieblichen und privaten Zeitanteile aufzuteilen, wenn die betrieblichen Zeitanteile …
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