Fortbildungs-und Seminarkosten sind bei Vorliegen der ausschließlich oder überwiegend freiberuflichen Notwendigkeit als Betriebsausgaben abzugsfähig. Auf Grund der geänderten Rechtsauffassung des BFH ist es mittlerweile möglich, ggf. gemischt veranlasste Fortbildungs-, Reise- und Seminarkosten in abziehbare Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der betrieblichen und privaten Zeitanteile aufzuteilen, wenn die betrieblichen Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Fortbildungsveranstaltung BFH v. 21.4.2010, VI-R-66/04, BStBl II 2010, 685).
Zu den Fortbildungs- und Seminarkosten gehören u. a. Fahrtkosten in nachgewiesener Höhe oder ggf. die Pkw-Pauschale, Teilnahmegebühren, Unterkunftskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung.
Jul 02
Folgen Sie uns auf