Stellenangebot

Steuerfachangestellte/r, Steuerfachwirt/in oder Dipl.-Finanzwirt/in (FH) in Berlin Friedrichshain per sofort oder zum 01.10.2011 gesucht!

Wir sind ein auf Freiberufler ausgerichtetes Steuerbüro in Berlin Friedrichshain nahe S/U Warschauer Str. und suchen eine/n motivierte/n Steuerfachangestellte/n, Steuerfachwirt/in oder Dipl.-Finanzwirt/in (FH) zur langfristigen Unterstützung. Voll- oder Teilzeit ist möglich. Wir arbeiten mit Datev.
Gutes Betriebsklima, Unterstützung bei Fortbildungen und leistungsgerechte Bezahlung sind bei uns selbstverständlich.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per Mail!

schriftstellerische Tätigkeit in der Rechtsprechung

Die Schriftsteller gehören zu den Katalogberufen im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 ESTG, d.h. sie erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Gleichwohl gibt es mitunter Abgrenzungsprobleme. Hier einige Urteile zu Gunsten der Schriftsteller:
Das Verfassen eines Börsenbriefes unter Berücksichtigung der technischen Aktien- und Devisenmarktanalyse und dem anschließenden Selbstvertrieb am Abonnenten über das Internet. Es dürfen allerdings keine Geschäftsinteressen an den besprochenen Finanzprodukten bestehen.(FG Schleswig-Holstein v. 2.11.2006 – 5 K 32/06
Die Gebrausanweisung, d.h. die Anleitung zum Umgang mit technischen Geräten, wenn der erstellte Text eine eigenständige gedankliche Leistung des Autors darstellt und nicht nur Fakten liefert. (BFH v. 25.4.2002, BSTBL 2002 II, 475)
Fortsetzung folgt

Private Mitbenutzung des Arbeitszimmers

Während bislang zum Arbeitszimmer galt, dass es möglichst ohne jeden privaten Einfluss gehalten werden solle (keine privaten Gegenstände oder gar eine Schlafcouch darin, abgetrennter Raum, kein Durchgangszimmer etc. pp.) scheint sich dies nun aufzuweichen.

Anlehnend an den Beschluss des Bundesfinanzhofs zu gemischt veranlassten Reisekosten hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln in einem Einzelfallurteil nun entschieden, dass auch bei einem gemischt genutzten Arbeitszimmer die Kosten in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils abzugsfähig seien.

Allerdings ist dies kein endgültiger Grund zur Freude – zum einen hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem ähnlich gelagerten Fall die Aufteilung erst im Februar 2011 abgelehnt, zum anderen wurde im Kölner Fall die Revision zugelassen.  Es bleibt also abzuwarten, wie sich der Bundesfinanzhof zu diesem Sachverhalt äußert.

Darf sich ein Freiberufler mit anderen zusammentun?

Ja, allerdings nur mit anderen Freiberuflern. Sie können eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Die Gesellschaft darf neben den freiberuflichen keine weiteren gewerblichen Einkünfte erzielen. Für die gewerblichen Einkünfte ist auf jeden Fall eine eigene Gesellschaft zu gründen.

Freiberufler – brauche ich einen Gewerbeschein?

Aus aktuellem Anlass: Ein Freiberufler braucht nie einen Gewerbeschein zu beantragen. Falls doch einer beantragt wurde, bitte sofort stornieren oder abmelden. Das Finanzamt bekommt von der Gewerbeanmeldung Kenntnis und ordnet sie zunächst zu Unrecht als Gewerbetreibender ein.

Zurechnung von Kinderbetreuungskosten

Mit Urteil vom 25.11.2010 – III R 79/09, veröffentlicht am 23.3.2011, hat der BFH folgendes entschieden. Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der die Kosten der Betreuung auch getragen hat. Eine Übertragung auf den anderen Elternteil ist nicht möglich. Dies ist insbesondere von zusammenlebenden unverheirateten Eltern zu bedenken. Mein Ratschlag daher, dass möglichst derjenige den Vertrag abschließt und sein Konto zur Zahlung angibt, der das höhere Einkommen hat.

Steuerfachangestellte/r in Berlin Friedrichshain gesucht!

Wir suchen per sofort eine/n versierte/n und motivierte/n Steuerfachangestellte/n zur langfristigen Unterstützung. Voll- oder Teilzeit ist möglich. Gutes Betriebsklima, Unterstützung bei Fortbildungen und leistungsgerechte Bezahlung sind bei uns selbstverständlich. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per Mail.

Wir bilden aus!

Ausbildung zum / zur Steuerfachangestellten in Berlin Friedrichshain zum 01.08.2011

Wir bieten

  • Einen Ausbildungsplatz in einem kaufmännischen Beruf mit besten Entwicklungs- und Zukunftschancen
  • Sie arbeiten in einer sehr gut aufgestellten Kanzlei in einem kleinen Team, in dem eine gute Betreuung gewährleistet ist
  • Bei guter Leistung gute Übernahmechancen

Ihre Voraussetzungen

  • Guter Realschulabschluss oder Abitur
  • Gute Auffassungsgabe
  • Solide mündliche und schriftliche Ausdrucksformen
  • Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen, für den Umgang mit Menschen, Zahlen und Fakten
  • Bereitschaft zur permanenten fachlichen Weiterbildung

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Mail!

Steuerberater 2.0

 

…und wieder ein Stück moderner – dank Facebook-Anbindung von Blog und Website sowie QR-Code für die Liebhaber von Smartphones. Schneller Mailkontakt ist für uns schon lange eine Selbstverständlichkeit – jetzt auf Wunsch auch verschlüsselt via PGP. Sprechen Sie uns an!

ElsterFormular funktioniert nicht

Von vielen Mandanten haben wir in den letzten Tagen Anfragen erhalten, weil diese Probleme hatten, die Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember via ElsterFormular abzugeben. Bei der Plausibilitätsprüfung wird ein XML-Fehler anzeigt.

Lösung:

Für das ElsterFormular steht zwar ein Programmupdate bereit, dieses reicht jedoch nicht aus, um den Fehler zu beheben. Das Programm bitte vollständig neu herunterladen und installieren, dann klappts auch mit der Voranmeldung.